Was ist eine EZB-Zertifizierung?

EZB-Zertifizierung, Banknotenzähler

Banknotenzähler können je nach Modell und Bauart in der Lage sein, Fälschungen aus dem Banknotenbündel zu selektieren. Geschäftsbanken und „professionelle Bargeldakteure“ sind sogar verpflichtet Bargeld vor der Wiederausgabe einer Echtheitsprüfung zu unterziehen. Der klassische Einzelhandel ist nicht dazu verpflichtet, aber es empfiehlt sich natürlich eine Zählmaschine mit Echtheitsprüfung einzusetzen.

Für Geschäftsbanken gibt es verschiedene vorgeschriebene Prüfungen, bevor ein Geldschein wieder in Umlauf gebracht werden darf. Eine davon ist die Echtheitsprüfung, die entweder durch einen geschulten Mitarbeiter oder durch eine Banknotenzählmaschine mit EZB-Zertifizierung erfolgen muss.
Details hierzu finden Sie auch auf der EZB-Seite: „Erfolgreich getestete Typen von Banknotenzählgeräten

Die Echtheitsprüfung oder auch EZB-Zertifizierung

Der Prüfungsalgorithmus der Banknotenzählmaschine misst versch. Parameter der Banknote und vergleicht sie mit den Vorgaben eines echten Geldscheins. So werden über hochtechnologische Sensorik z.B. die magnetisierbare Farbe, Infrarotbilder und weitere nicht unbedingt bekannte Merkmale ausgelesen.
Wussten Sie zum Beispiel, dass jeder Geldschein der Euroserie ein „verstecktes“ Infrarotbild hat, welches nur unter Infrarotlicht sichtbar wird?

Das Spiel „Hase und Igel“

Da auch die Fälscher technologisch immer mehr aufrüsten, müssen auch die Zertifizierungen der Geldzählmaschinen immer nachgezogen werden. Hierzu stellen die Nationalbanken regelmäßig neue, aktualisierte Testsets zusammen. Ein solches Testset besteht aus gefälschten Banknoten die europaweit aufgefallen, als Fälschung klassifiziert und eingezogen wurden. Welche Fälschungen in ein Testset kommen entscheidet die EZB.

Zertifizierungstest! Antreten!

Jeder Hersteller muss bei einer der EZB-Nationalbanken seiner Wahl „seine“ Systeme regelmäßig bzw. mindestens alle 12 Monate einem Zertifizierungstest unterziehen. In Deutschland ist dieses Testzentrum bei der Bundesbank in Mainz angesiedelt. Nach einer Terminvereinbarung können die Softwareentwickler in einem Testraum mit einem ihnen leihweise überlassenen Testset ihre Systeme bzw. Software prüfen.

Zertifizierungsprüfung bestanden

Besteht ein Modell diese Zertifizierungsprüfung auf Anhieb ist es weiter mit dem entsprechenden Softwarestand zertifiziert und findet die aktuellen Fälschungen. Die Systeme im Feld benötigen kein Update.

Zertifizierungsprüfung nicht bestanden

Besteht ein Modell diesen Test nicht, und eine Note aus dem Testset wird nicht erkannt, muss der Hersteller eine Anpassungsprogrammierung der Prüfalgorithmen vornehmen. Es wird ein neuer Softwarestand entwickelt, ein Update der im Feld befindlichen Systeme ist notwendig.

Wer sich zu diesem Thema intensiver informieren möchte, kann dies auf den folgend aufgeführten Websiten tun: