Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) Wichtige Informationen für Kassenanwender mit büro+

Seit dem 01.01.2020 gilt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Hier erhalten Sie Informationen, was Sie ab sofort beachten sollten.

Update Januar 2021:

Die microtech GmbH stellt nach ausgiebiger Testphase mit dem Quartals-Release 21.1 nun allen büro+ Software Anwender mit Aktualitäts-Service und dem Modul Kasse (PoS) per Update die Anbindung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zur Verfügung. Als Technische Sicherheitseinrichtung können TSE-Hardwarelösungen von Epson eingesetzt werden.

Wir helefen Ihnen bei der Auswahl der richtigten TSE-Epson-Hardware. Ebenfalls unterstützen wir Sie bei der Einrichtung sollten Sie mit der microtech Hilfe nicht klarkommen.

Update August 2020:

Im Juli 2020 haben alle Bundesländer – bis auf Bremen – per Erlass die ursprüngliche Nichtbeanstandungsregel der Kassensicherungsverordnung bis zum 30.09.2020 auf den 31.03.2021 verlängert.

Die Bedingungen für die Nichtbeanstandung in diesen Bundesländern sind unter anderem:

  1. Das Unternehmen muss die erforderliche TSE bei seinem Dienstleister bis zum Stichtag nachweislich verbindlich bestellen bzw. in Auftrag geben.
  2. Der Einbau einer Cloud-basierten TSE ist vorgesehen und diese ist nachweislich noch nicht verfügbar. Die Nichtverfügbarkeit ist durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

Da die Handhabung Landessache ist, gibt es mitunter leichte Abwandlungen in der Vorgehensweise. Die meisten Bundesländer haben sich dazu entschieden, dass es ausreichend ist, einen Nachweis über die Beauftragung einer Einrichtung/ Bestellung einer TSE der Verfahrensdokumentation beizufügen und auf Verlangen vorzulegen. Rheinland-Pfalz und Thüringen stellen einen Vordruck zur Fristverlängerung zur Verfügung. Bremen verlangt einen gesonderten Antrag auf Fristverlängerung.

Die entsprechenden Informationen der Länder haben wir – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit – im Folgenden als Linksammlung zusammengestellt.

Schnellüberblick und Quellnachweis zur Fristverlängerung bis 31.03.2021 (Stand 30.08.2020):

Bundesland Vorgehensweise
Baden-Württemberg Bestellung/ Beauftragung bis zum 30.09.2020. Nachweis der Verfahrensdokumentation beifügen.
Bayern Bestellung/ Beauftragung bis zum 30.09.2020. Nachweis der Verfahrensdokumentation beifügen.